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Zuschüsse

Alle Mitgliedsverbände des Kreisjugendrings Ansbach können verschiedene Aktivitäten, sowie beispielsweise Renovierungen oder Geräteanschaffung bezuschussen lassen.

Unsere Zuschussrichtlinien

Aus- und Fortbildung

A. Teilnahme an einer überfachlichen Jugendleiteraus- und   fortbildung

B. Durchführung einer Jugendleiteraus- und fortbildung

 

Anschaffungen und Renovierung

C. Renovierung und Ausstattung von örtlichen Einrichtungen der Jugendarbeit

D. Geräte und Materialien

Maßnahmen und Angebote

E. Jugendbildungsmaßnahmen (mit Übernachtung)

F. Freizeitmaßnahmen (mit Übernachtung)

G. Offene Angebote (ohne Übernachtung)

Sondermittel

Sondermittel: besondere Projekte und Aktivitäten

Sonderposten: Grundförderung Ehrenamt

Präsentation Zuschussseminar

Zuschussrichtlinien Gesamt

Was ist neu? (Stand 01.01.2025)

 Allgemeine Richtlinien
• Pro 6 Teilnehmer/innen wird eine Betreuungskraft gefördert soweit nicht anders bestimmt.

• Min. Teilnehmer/innenzahl einer Maßnahme liegt bei 6 Personen. Ausnahmen sind zu begründen. Gefördert werden ausschließlich Teilnehmer/innen mit Wohnsitz im Lkr. Ansbach, soweit nichts anderes bestimmt wird (Siehe F.).

• Bei Maßnahmen mit einer Altersbeschränkung können angehende ehrenamtliche Mitarbeitende bis 18 Jahren als Teilnehmende bezuschusst werden. Diese sind in der Teilnehmerliste zu Kennzeichnen. Pro Förderfähigen Mitarbeitenden kann ein angehender Mitarbeiter bezuschusst werden.
Zuschussrichtlinien A-S


• Fördersätze wurden erhöht (vgl. Zuschüsse)

Sondermittel: Grundförderung

Antragsfrist ist der 1. Dezember!

Fragen zu den Zuschüssen?

Beatrix Friedsmann

Geschäftsführerin

Telefon: 0981 468 5493
E-Mail: beatrix.friedsmann@kjr-ansbach.com

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