Kreisjugendring Ansbach
Crailsheimstr. 64
91522 Ansbach
Tel.: 0981 468 5498
Fax: 0981 468 5489
Mail: info@kjr-ansbach.com
Alle Mitgliedsverbände des Kreisjugendrings Ansbach können verschiedene Aktivitäten, sowie beispielsweise Renovierungen oder Geräteanschaffung bezuschussen lassen.
A. Teilnahme an einer überfachlichen Jugendleiteraus- und fortbildung
B. Durchführung einer Jugendleiteraus- und fortbildung
C. Renovierung und Ausstattung von örtlichen Einrichtungen der Jugendarbeit
D. Geräte und Materialien
E. Jugendbildungsmaßnahmen (mit Übernachtung)
F. Freizeitmaßnahmen (mit Übernachtung)
G. Offene Angebote (ohne Übernachtung)
Sondermittel: besondere Projekte und Aktivitäten
Sonderposten: Grundförderung Ehrenamt
Was ist neu? (Stand 01.01.2025)
Allgemeine Richtlinien
• Pro 6 Teilnehmer/innen wird eine Betreuungskraft gefördert soweit nicht anders bestimmt.
• Min. Teilnehmer/innenzahl einer Maßnahme liegt bei 6 Personen. Ausnahmen sind zu begründen. Gefördert werden ausschließlich Teilnehmer/innen mit Wohnsitz im Lkr. Ansbach, soweit nichts anderes bestimmt wird (Siehe F.).
• Bei Maßnahmen mit einer Altersbeschränkung können angehende ehrenamtliche Mitarbeitende bis 18 Jahren als Teilnehmende bezuschusst werden. Diese sind in der Teilnehmerliste zu Kennzeichnen. Pro Förderfähigen Mitarbeitenden kann ein angehender Mitarbeiter bezuschusst werden.
Zuschussrichtlinien A-S
• Fördersätze wurden erhöht (vgl. Zuschüsse)
Antragsfrist für "Voranträge Richtlinie C" ist der 1. Oktober!
Antragsfrist ist der 1. Dezember!
Geschäftsführerin
Telefon: 0981 468 5493
E-Mail: beatrix.friedsmann@kjr-ansbach.com